So geht's los für Kinder
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten bei Kindern und Jugendlichen vollständig.
Die Kostenübernahme bei privaten Krankenkassen ist individuell abzuklären.
Verordnungen für Stimmtherapie werden in der Regel von HNO – Ärzt*innen oder Phoniater*innen ausgestellt.
Verordnende Fachrichtungen:
Kinder – und Jugendärzt*innen
Allgemeinmediziner*innen
Hals -, Nasen – und Ohrenärzt*innen
Phoniater*innen
Pädaudiolog*innen
Kieferprthopäd*innen
Zahnärzt*innen
Psychiater*innen