So geht's los für Erwachsene
Sobald Sie nach einer ärztlichen Untersuchung ein Rezept (Heilmittelverordnung) zugesichert bekommen, können Sie sich direkt bei uns melden.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten bei Kindern und Jugendlichen vollständig.
Erwachsene zahlen einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10%.
Die Kostenübernahme bei privaten Krankenkassen ist individuell abzuklären.
Verordnungen für Stimmtherapie werden in der Regel von HNO – Ärzt*innen oder Phoniater*innen ausgestellt.
Verordnende Fachrichtungen:
Kinder – und Jugendärzt*innen
Allgemeinmediziner*innen
Hals -, Nasen – und Ohrenärzt*innen
Phoniater*innen
Pädaudiolog*innen
Kieferprthopäd*innen
Zahnärzt*innen
Psychiater*innen